Bildungsurlaub beantragen

Bildungsurlaub beantragen!

Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz haben alle ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.

Unsere Veranstaltung „Feiern und Mitreden! 100 Jahre Internationaler Frauentag: 8. März 2011“ am 8. März in Hamburg ist nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub anerkannt mit Bescheid vom 18.01.2011, Az. W24/406-07.5, 43809.

Nur aus dringenden betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Suchen Sie sich einen Workshop Ihrer Wahl aus. Melden Sie sich bei ihrem gewünschten Workshop an. Die jeweilige Veranstalterin wird ihnen dann eine Anmeldebestätigung zukommen lassen, mit der Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung beantragen können.

Die Teilnehmerinnen erhalten nach der Veranstaltung eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, wenn sie an einem Arbeitsprogramm von mindestens 6 Stunden teilgenommen haben, das bedeutet für unsere Veranstaltung:
Teilnahme an den Workshops (10.00 Uhr bis 13.00 Uhr),
+ Podiumsdiskussion (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr),
+ Auswertung (15.00 Uhr bis 16.30 Uhr).